Sammys nasse Schnauzen AGBs
Sammys nasse Schnauzen Hotel besitzt auch AGBs. Wir bitten Sie diese sorgfälltig durchzulesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Betreuungs- und Unterbringungsvertrag von Haustieren
bei Frau Gabriella Klos, Promenadestr. 24, 85579 Neubiberg
§ 1 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch Frau Klos zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per FAX oder e-mail, mündlich, fernmündlich, per Internetbuchung oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, gilt der Vertrag mit Bereitstellung eines Platzes für das Tier als geschlossen.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung und Betreuung des Tieres.
§ 3 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Frau Klos ist verpflichtet den vereinbarten Platz des Tieres bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen sowie die im Rahmen der Ausläufe vorgenommene Zusammenstellung der Tiere liegt im ordnungsgemäßen Ermessen von Frau Klos unter Beachtung der Buchungen/Wünsche des Kunden.
(2) Das Bringen/Abholen des Tieres ist durch den Kunden am Anreisetag werktags (Montag-Freitag) in der Zeit von 7.00-19.00 Uhr, am Wochenende sowie an Feiertagen von 9.00-19.00 Uhr möglich.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den für den gebuchten Leistungsumfang bei Frau Klos, geltenden bzw. vereinbarten Preis zu zahlen.
(4) Die Preisliste sowie der geschuldete Leistungsumfang des Verwahrungs- und Betreuungsvertrages ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Wünscht der Kunde Leistungen des im Verwahrungs- und Betreuungsvertrages enthaltenen Umfanges nicht, hat er dieses bei Buchung, spätestens beim Einschecken zu erklären.
(5) Der Bring- und Abholtag wird dann als jeweils voller Tag abgerechnet, wenn das Bringen des Tieres vor 12 Uhr und das Abholen nach 12 Uhr erfolgt.
(6) Die vereinbarten Preise sind Endpreise.
(7) nicht belegt
(8) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung
4 Monate und erhöht sich der von Frau Klos allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Frau Klos den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen.
(9) Die Preise können von Frau Klos ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Tiere, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer der Tiere wünscht und Frau Klos dem zustimmt.
(10) Frau Klos ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung, Zwischenabrechnung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.
(11) Sollte der vereinbarte Aufenthalt des Tieres aus nicht in der Person von Frau Klos liegenden Gründen überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich Frau
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Klos eine Verlängerung des Aufenthaltes antragen - was anzunehmen Frau Klos freibleibt - ist dieses berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen, oder den Besitz an dem Tier zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
(12) Die Bezahlung des vereinbarten Betrages gem. Vertragsschluß erfolgt bei Übergabe des/der Tiere/es. Bei Beendigung des Aufenthaltes des Tieres erfolgt ggf. die Gesamtabrechnung (evt. zusätzliche Betreuungstage sowie Tierarztkosten etc.) unter Einbeziehung der bereits erfolgten Teilzahlungen. Die Summe ist in bar zu begleichen.
(13) Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung Frau Klos aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Frau Klos geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Frau Klos. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.
(1) Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges von Frau Klos oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Sofern zwischen Frau Klos und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche von Frau Klos auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Frau Klos ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges von Frau Klos oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat Frau Klos die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung und Vergabe des Platzes sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Kunden oder Nichtinanspruchnahme der von Frau Klos angebotenen Leistungen kann diese die bestellten und reservierten, aber von dem Kunden nicht abgenommenen, seitens Frau Klos aber angebotenen vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Logis und Verpflegung der Tiere, als nachstehende Pauschalen dem Kunden gegenüber berechnen:
Stornierungen ab der 6. Woche vor Erbringung der jeweiligen Leistung - Berechnung von 50 % der bestellten/ reservierten Leistungen
(4) Die vorstehende Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Kunden storniert wurden, wobei die Pauschalen sich auf den Teil der Leistung, welcher storniert wurde bezieht oder wenn der Kunde ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Sollte der Kunde den Aufenthalt seines Tieres vor der vereinbarten Zeit beenden, ist Frau Klos berechtigt 50 % der bestellten/reservierten Leistungen, welche nicht abgerufen wurden, in Rechnung zu stellen, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges von Frau Klos oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
Die Stornierung hat schriftlich oder per e-mail zu erfolgen.
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Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Frau Klos entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
§ 5 Rücktritt von Frau Klos
(1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Frau Klos in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Frau Klos auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Frau Klos gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist Frau Klos ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Ferner ist Frau Klos berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
a) höhere Gewalt oder andere von Frau Klos nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) Plätze unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden
c) Frau Klos begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen ihres Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich von Frau Klos zuzurechnen ist.
Frau Klos hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrecht unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(4) Bei berechtigtem Rücktritt von Frau Klos entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
§ 6 Haftung
Soweit Dritte Frau Klos für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis Frau Klos von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass Frau Klos der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt Frau Klos entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben.
Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden von Frau Klos, soweit deren Tiere oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt der Frau Klos auch für solche Schäden, welche ihrem Personal und der Ausstattung des Hauses daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden von Frau Klos sei ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen, diese in Anspruch zu nehmen. Frau Klos ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.
Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (Beißen eines Hundes gegenüber dem Personal) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht von Frau Klos aufgrund der dadurch auftretenden
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Gefährdung des Personals nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, dass Tier schnellstmöglich abzuholen.
Erfolgt dies nicht, so ist das Hotel im Interesse des Eigenschutzes seines Personals berechtigt, das Tier unverzüglich in einem Tierheim unterzubringen und die Kosten dafür dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Frau Klos ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde, - der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko zu Frau Klos verbringt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber Frau Klos, die insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. Frau Klos haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. Frau Klos hat hinsichtlich ihrer Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.
Falls Rudel- oder Kleinstgruppenauslauf vereinbart und gewünscht wird, übernimmt Frau Klos aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, Frau Klos nachgewiesene, grob fahrlässige oder schuldhafte Pflichtverletzung entstanden sind.
§ 7 Tierärztliche Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen von Frau Klos einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Frau Klos wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden die nächst erreichbare Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde Frau Klos im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und / oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Tieres zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte.
Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an Frau Klos die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Tieres herangetragen werden, ist Frau Klos berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann.
Im Fall des Versterbens eines Tieres ist Frau Klos zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.
Soweit Frau Klos für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde Frau Klos von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen.
Der Impfpass des Tieres muss bei Aushändigung des Tieres an Frau Klos übergeben werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig erscheinende oder notwendig werdende Impfungen des Tieres nicht ausgeführt oder nachweislich sein, ist Frau Klos berechtigt, die Aufnahme des Tieres abzulehnen. Dies entspricht einem Vertragsstorno § 4 (3) c.
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§ 8 Haftpflichtversicherung
Der Kunde weist einen bestehenden Haftpflichtversicherungvertrag als Hundehalter mit den Mindestdeckungssummen 2 Mio. € für Personen- und 1 Mio. € für Sachschäden durch Kopien des Versicherungsscheins und der letzten Beitrags- rechnung nach.
§ 9 Datenspeicherung
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch Frau Klos sowie der mit der Abwicklung und Durchführung des Aufenthaltes beauftragten Personen/Unternehmen.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, der Wohnsitz von Frau Klos.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
StandAugust 2009
Sammys nasse
Schnauzen Hotel
























